Mit meinem Testament krebskranken Kindern dauerhaft helfen

Mein Testament

                   ...für Dich

Krebskranke Kinder | Testament

Krebskranke Kinder in meinem Testament zu bedenken heißt...

... selbst festzulegen, was mit meinem Erbe in Zukunft geschieht.

Wer denkt schon gerne über den eigenen Tod nach? Sich damit zu befassen, ist nicht einfach, es jedoch aufzuschieben ist nur eine bedingt gute Entscheidung. Denn gerade wer über seinen Tod hinaus sicher sein will, was mit dem eigenen Vermögen geschieht, sollte dies rechtzeitig testamentarisch festlegen. Sonst kann es passieren, dass damit Wünsche finanziert oder Ziele verfolgt werden, die der eigenen Philosophie nicht entsprechen.

Heute schon an morgen denken

... und in einer so wichtigen Angelegenheit
lieber nichts dem Zufall überlassen!

Beisammensein
Geborgenheit
Wohlfühlen
Anlehnen
Verarbeiten

Sein Vermögen per Testament der Essener Elterninitiative zu vererben heißt ... 

... generationsübergreifend in schweren Zeiten füreinander da zu sein und krebskranke Kinder mit ihren Familien auch nach dem eigenen Tod zu unterstützen.

Nicht selten stellt die Unterbringung im Essener Elternhaus die einzige Möglichkeit dar, den krebskranken Kindern die für sie notwendige medizinische Versorgung und ihren Familien eine psychosoziale Betreuung zukommen zu lassen. All dies weit entfernt vom eigentlichen Lebensmittelpunkt und häufig für lange Zeit. 

Mit Ihrem Vermächtnis helfen Sie so maßgeblich, dieses Konstrukt aus „Wohnen, Betreuung & Behandlung“ zu schützen und dauerhaft verlässlich weiterzuführen.

 

Als eingetragener Verein zahlen wir keine Erbschaftssteuer, so dass das Erbe zu 100% den krebskranken Kindern zugutekommen kann. Ein handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament ist theoretisch ausreichend. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich jedoch ein vom Notar beglaubigtes Testament.

Gerne steht Ihnen unsere ehrenamtliche Schatzmeisterin für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Frau Marie-Luise Brach
Schatzmeisterin
privat 0201- 570205

Checkliste für die Verfassung Ihres Testaments

Wie formuliere ich meinen letzten Willen? Ein privates Testament schreiben Sie selbst. Sie müssen es handschriftlich und lesbar verfassen, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit ihrem vollen Namen unterschreiben, damit Ihr Testament gültig ist.

Entscheiden Sie sich für ein notarielles Testament, übernimmt ein Notar die Formulierung Ihres letzten Willens und Sie müssen sich keine Gedanken über die Rechtswirksamkeit Ihrer letztwilligen Verfügung machen.

1. Vorbereitung

Erstellen Sie eine Liste mit allen Vermögenswerten sowie Schulden. Prüfen Sie, wer Ihre gesetzlichen Erben sind. Gesetzliche Erben sind Ihr Ehepartner und die nächsten Verwandten. Sie beerben sie, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Legen Sie fest, wem Sie etwas zukommen lassen möchten (z. B. Kindern, Freunden, gemeinnützige Organisationen).

2. Form

Verfassen Sie Ihr Testament von der ersten bis zur letzten Zeile handschriftlich. Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihr Testament am PC erstellen und am Ende nur unterschreiben. Verwenden Sie als Überschrift „Mein Testament“ bzw. „Unser Testament“ (bei Ehepartnern) oder „Mein letzter Wille“. Bei einem gemeinschaftlichen Testament schreibt ein Ehegatte das Testament von A – Z handschriftlich, beide Ehegatten unterschreiben.

Ort, Datum und Unterschrift mit Vor- und Nachname sind Pflichtbestandteile eines jeden Testaments. Erst mit der Unterschrift bekräftigen Sie die Endgültigkeit Ihrer Verfügung.

3. Inhalt

Geben Sie im Testament Ihre Personalien an (Vorname, Name, Geburtsdatum).
Bezeichnen Sie die Erben genau, indem Sie deren Vor- und Zunamen bzw. die bedachte Organisation/den ausgewählten Verein angeben.
Denken Sie an die Möglichkeit eines Testamentsvollstreckers, wenn Sie glauben, dass sich die Erben streiten könnten. Formulieren Sie deutlich.

4. Aufbewahrung des Testaments

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf und informieren Sie eine Vertrauensperson darüber, wo es liegt.
Diese wenigen Punkte zeigen erste Fallen, die es beim Regeln des Nachlasses zu beachten gilt. Lassen Sie sich deshalb fachkundig beraten.

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